Elterngeld bis wann beanspruchen?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland, die nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich um ihr Neugeborenes zu kümmern. Diese Unterstützung soll den Einkommensverlust, der durch die Kinderbetreuung entsteht, abmildern. Aber wie lange können Eltern tatsächlich Elterngeld beantragen? Die Antwort auf diese Frage ist wichtig, um finanzielle Planung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effektiv zu gestalten.

Geltungsdauer des Elterngeldes

Das Elterngeld kann in der Regel bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beansprucht werden. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten, die Eltern auswählen können, um das Elterngeld optimal auf ihre Bedürfnisse abzustimmen. Die Grundregel ist, dass der Zeitraum, in dem das Elterngeld bezogen wird, flexibel gestaltet werden kann, jedoch innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes liegen muss.

Varianten des Elterngeldes

  1. Basiselterngeld: Diese Variante kann für die ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Eltern haben die Möglichkeit, die Bezugsdauer zu verlängern, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, wodurch die Bezugsdauer auf insgesamt 14 Monate verlängert wird.

  2. Elterngeld Plus: Diese Variante ermöglicht es Eltern, Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen, wenn sie Teilzeit arbeiten. Hierbei kann das Elterngeld für bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden, wobei die monatliche Auszahlung geringer ist als beim Basiselterngeld.

  3. Partnerschaftsbonus: Eltern, die beide Elterngeld Plus beziehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können zusätzlich vier Monate Partnerschaftsbonus erhalten. Diese Monate werden nicht auf die 14 Monate des Basiselterngeldes angerechnet.

Fristen und Antragstellung

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag stellen. Dieser sollte idealerweise innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes eingereicht werden, um von der vollen Höhe des Elterngeldes profitieren zu können. Der Antrag kann bis zu 3 Monate rückwirkend gestellt werden, aber nur, wenn er spätestens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes eingereicht wird.

Berechnungsgrundlagen

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen des Elternteils, der das Elterngeld beantragt. Es gibt einen Mindestbetrag von 300 Euro und einen Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat. Das Elterngeld wird auf Basis der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet.

Besondere Regelungen

  1. Mehrlinge: Bei Zwillingen oder Mehrlingen erhöht sich der Anspruch auf Elterngeld. Für jedes weitere Kind können zusätzliche 300 Euro pro Monat geltend gemacht werden.

  2. Adoptiv- und Pflegeeltern: Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elterngeld beantragen, wobei die Regelungen ähnlich wie für leibliche Eltern gelten.

Fazit

Die Dauer des Elterngeldbezugs ist flexibel und kann durch die Wahl der entsprechenden Variante an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Um die finanziellen Mittel optimal nutzen zu können, sollten Eltern sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen informieren und den Antrag rechtzeitig stellen.

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